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Gartenarbeiten, Erdbau, Winterdienst in Würselen, Aachen, Alsdorf

Winterdienst im Raum Würselen – mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Zuverlässig und schnell vor Ort – auch für Großflächen, Parkplätze und Firmengelände.

Die Freude über die ersten Schneeflocken des Jahres und gemütliche Stunden im warmen zu Hause, während es draußen klirrend kalt ist, wird schnell durch den Gedanken an den Winterdienst getrübt.

Winterdienst, was ist das eigentlich?

Mieter und Eigentümer von Immobilien sind gesetzlich verpflichtet, mehrmals am Tag Schnee zu schippen und Eis zu kratzen, um die Sicherheit im Bereich des Hauses zu gewährleisten. Wird dieser Pflicht nicht nachgegangen und es passiert ein Unfall aufgrund dieses Versäumnisses, haftet derjenige, der mit dem Winterdienst betraut war.

Berufliche und private Verpflichtungen machen es oft unmöglich, den ganzen Tag zu Hause zu bleiben. Das müssen Sie auch gar nicht, denn Fuhrmann übernimmt den Winterdienst in Würselen und Umgebung! Ob Eigenheim, Mehrfamilienhaus oder Bürokomplex, wir sind zur Stelle.

Spezialisiert auf Großflächen, Parkplätze und Firmengelände

Besonders spezialisiert sind wir auf die Räumung von Großflächen, Parkplätzen und Firmengeländen. Mit unserem erfahrenen Team und modernster Ausrüstung sorgen wir dafür, dass Ihre Flächen sicher und begehbar bleiben.

Wichtige Informationen zum Schneeschieben und Eiskratzen

Wer muss den Winterdienst wie oft am Tag und bis wann machen? Was muss geräumt werden? Wie teuer sind die Leistungen und wer muss überhaupt zahlen? Diese Fragen führen oft zu Verwirrung und sollten schon vor Anbruch der nächsten kalten Jahreszeit geklärt sein.

Das Wichtigste im Überblick

Grundsätzlich ist der Hausbesitzer für den Winterdienst verantwortlich. Er kann diese Verpflichtung auf die Mieter übertragen. Im täglichen Wechsel ist eine andere Partei des Hauses zuständig. Geräumt werden müssen die Gehwege vor dem Objekt in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr. Das heißt: Schneit es in dieser Zeit, muss der Schnee direkt geräumt werden. Der Vermieter kann die Kosten an die Mieter abgeben und als Nebenkosten abrechnen, wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie weitere Fragen? Möchten Sie uns direkt mit dem Winterdienst oder einer unserer weiteren Leistungen wie dem Garten- und Landschaftsbau, der Gartenpflege oder Terrassenbau oder beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!

Setzen Sie auf einen zuverlässigen Partner – Würselen!

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